FAQ
Da einige Fragen häufig an uns heran getragen werden, finden Sie hier eine Auflistung der häufigsten Fragen und Ihre Antworten.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch persönlich und individuell, nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf.
Was muss ich machen, wenn ich ein Objekt verkaufen möchte?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wie erfahre ich von Kaufangeboten?
Muss ich als Vermieter bei Besichtigungen anwesend sein?
Worauf muss ich beim Kauf meines Wunschobjektes achten?
Worauf muss ich beim Wohnungskauf zusätzlich achten?
Was ist ein Grundbuchauszug?
Mit welchen zusätzlichen Kosten muss ich beim Kaufrechnen?
Wie viel Eigenkapital sollte ich für eine Finanzierung vorweisen?
Fallen Kosten für die Besichtigung eines Objektes an?
Was ist ein Objektnachweis?
Was bedeutet Courtage?
Warum Courtage?
WAS MUSS ICH MACHEN, WENN ICH EIN OBJEKT VERKAUFEN MÖCHTE?
Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Sollten wir nicht sofort erreichbar sein, melden wir uns umgehend bei Ihnen. Am Telefon besprechen wir zunächst die nötigen Eckdaten Ihres Verkaufswunsches, damit wir uns bereits vorab ein Bild machen können. Alle weiteren Fragen besprechen wir mit Ihnen vor Ort. Wir bringen genügend Zeit mit, um alle Ihre Fragen ausführlich zu beantworten. Auch Sie sollten für diesen Termin, je nach Objektgröße, ca. 1 – 2 Stunden Zeit einkalkulieren. Ein Termin am Abend oder auch am Wochenende ist in der Regel möglich.
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WELCHE UNTERLAGEN WERDEN BENÖTIGT?
Am Wichtigsten sind Gebäudepläne, aus denen die Raumaufteilung hervorgeht. Im Einzelnen brauchen wir:
Für den Verkauf:
Baupläne, Grundrisse, Objektzeichnungen, Baubeschreibungen etc.
ggf. die Kontaktdaten Ihrer Hausverwaltung
ggf. die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen
ggf. vorhandene Wertgutachten
Einen beglaubigten Auszug aus dem Grundbuch oder eine Vollmacht zur Einsichtnahme
Für die Vermietung:
Baupläne, Grundrisse, Objektzeichnungen, Baubeschreibungen etc.
Einen aktuellen oder ggf. alten Mietvertrag
Eine aktuelle Nebenkostenabrechnung
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WIE ERFAHRE ICH VON KAUFANGEBOTEN?
Wir informieren Sie laufend über alle Kaufangebote und beraten Sie gerne zu diesen.
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MUSS ICH ALS VERMIETER BEI BESICHTIGUNGEN ANWESEND SEIN?
Nein, Sie müssen nicht, aber Sie dürfen gerne. Ansonsten übernehmen wir alle Besichtigungen für Sie und informieren Sie über passende Interessenten.
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WORAUF MUSS ICH BEIM KAUF MEINES WUNSCHOBJEKTES ACHTEN?
In erster Linie darauf, ob das Objekt zu Ihnen und Ihrem geplantem Budget passt. Des weiteren sollten Sie auch an potenzielle wertmindernde Faktoren, wie beispielsweise eine nicht so beliebte Lage, ein zu kleines Bad, zu viel Gewerbe in der Nähe, kein Aufzug, viel Straßenlärm oder Schäden am Haus denken.
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WORAUF MUSS ICH BEIM WOHNUNGSKAUF ZUSÄTZLICH ACHTEN?
Falls Sie eine Wohnung kaufen, werden Sie sehr wahrscheinlich Mitglied in einer Eigentümergemeinschaft. Deshalb ist es im Vorfeld wichtig, sich über die finanziellen Verhältnisse der Eigentümergemeinschaft zu informieren, damit Sie später keine bösen Überraschungen erleben.
Insbesondere sollten Sie auf die Höhe der Instandhaltungsrücklage und das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto achten.
Weiterhin sollten Sie überprüfen, ob ein Kostenstau der Eigentümergemeinschaft vorliegt, das heißt, dass notwendige Investitionen bereits beschlossen jedoch noch nicht finanziert sind. Sehen Sie sich daher die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen an und achten Sie hierbei besonders auf bereits beschlossene Investitionen oder auf aufgezeigte Mängel des Hauses.
In den Protokollen finden Sie auch Hinweise auf eventuell vorhandene Streitigkeiten innerhalb der Gemeinschaft, schließlich wollen Sie sich den Ärger ja nicht förmlich einkaufen.
Fragen Sie in diesem Zuge den Hausverwalter nach dem Umlageschlüssel der Hausgeldabrechnung. Welche Kosten entstehen hier für Sie selbst?
Klären Sie auch, welche Modernisierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel das Einbauen neuer Fenster, einer neuen Wohnungstür oder neuer Heizkörper, Sie ohne die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft vornehmen dürfen.
Klären Sie zusätzlich schriftlich ab, ob der eventuell vorhandene Mieter von seinem gesetzlichem Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte.
Vielleicht besuchen Sie auch einen Vortrag zu diesem Thema, in unregelmäßigen Abständen bieten wir solche Vorträge an. Auch an den Volkshochschulen finden zu diesem Thema Kurse statt.
Wie immer gilt, als Ihr zuverlässiger Ansprechpartner beraten wir Sie gerne.
Service automatisch!
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WAS IST EIN GRUNDBUCHAUSZUG?
Der Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Grundbucheintragungen, die zu einem Grundstück bestehen. Das Grundbuch gibt Auskunft über private Rechtsverhältnisse an Grundstücken und dient als öffentliches Register. Im Grundbuch werden beispielsweise die Art und Größe des Grundstücks, Rechte und Belastungen sowie die genauen Eigentumsverhältnisse festgehalten.
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MIT WELCHEN ZUSÄTZLICHEN KOSTEN MUSS ICH BEIM KAUFRECHNEN?
Im Detail lassen sich die zusätzlichen Kosten natürlich nur am konkreten Objekt festmachen, grundsätzlich müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen:
Gebühren für Notar und Grundbucheintragung, die zwischen 0,8% bis 1,5% vom Kaufpreis liegen
Grunderwerbsteuer, die zwischen 3,5% bis 4,5% vom Kaufpreis beträgt
Die übliche Maklerprovision beträgt 3% bis 6% des Kaufpreises, zuzüglich Mehrwertsteuer. Maklerprovisionen sind je nach Region entweder komplett vom Käufer, Verkäufer oder von beiden zu tragen. Gerne informieren wir Sie darüber, wie dies in Ihrer Region gehandhabt wird.
Finanzierungskosten von ca. 1% der Finanzierungssumme
Schätzkosten der Bank betragen zwischen 0,5% bis 1% vom Kaufpreis
ggf. Risikolebensversicherung und Verdienstausfallversicherung
Vermessungskosten von ca. 0,25% bis 0,4% des Kaufpreises
Bei Erschließungsarbeiten sind die Kosten abhängig vom tatsächlichen Aufwand.
Folgende Arbeiten müssen eventuell bezahlt werden:
Entfernen von Schutt, Geröll, Sträuchern undBäumen vom Grundstück
Beseitigen/Abreißen von Gebäuderesten
Installation der Versorgungsanschlüsse (Gas, Wasser, Strom etc.)
usw.
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WIE VIEL EIGENKAPITAL SOLLTE ICH FÜR EINE FINANZIERUNG VORWEISEN?
Idealerweise sollten Sie über mindestens 25% Eigenkapital verfügen.
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FALLEN KOSTEN FÜR DIE BESICHTIGUNG EINES OBJEKTES AN?
Nein, Besichtigungen in Begleitung eines unserer Mitarbeiter und ein Exposé sind kostenlos. Erst, wenn ein Kaufvertrag über uns zustande kommt, entsteht der Anspruch auf Courtage.
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WAS IST EIN OBJEKTNACHWEIS?
Mit dem Objektnachweis erhalten Sie wichtige Objekt- und Eigentümerdaten und bestätigen, dass im Falle des Kaufes die Kaufabwicklung über uns als Immobilienmakler vorgenommen wird.
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WAS BEDEUTET COURTAGE?
Die Courtage (Maklerprovision), ist die Provision des Immobilienmaklers. Die genaue Höhe der Courtage können Sie immer Ihrem Exposé oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entnehmen.
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WARUM COURTAGE?
Viele Interessenten und Auftraggeber fragen sich, warum Sie Courtage zahlen müssen und ob diese nicht zu hoch ist.
Dazu sei gesagt, dass über die Courtage im Regelfall alle Beratungen, Besichtigungen, sämtliche Fahrtkosten, Telefonkosten, alle Marketingkosten (Zeitungsinserate, Plakate, Flyer, Internetmarketing etc.), Exposékosten und alle weiteren anfallenden Kosten beglichen werden. Wir tragen das Risiko einer erfolgreichen Objektvermittlung, das heißt, sollten wir einmal ein Objekt nicht vermitteln können, so fällt für Sie keine Courtage an und wir tragen alle bis dahin angefallenen Kosten selbst und haben somit umsonst gearbeitet.
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