Maklervertrag

Maklerauftrag

Der Maklerauftrag ist das Herzstück Ihrer Geschäftsbeziehung mit uns, denn in ihm wird geregelt, welche Rechte und Pflichten bei unserer Zusammenarbeit entstehen und welche Kosten fällig werden.
Allerdings ist Maklerauftrag nicht gleich Maklerauftrag. Man unterscheidet zwischen dem allgemeinem Maklerauftrag und dem Makleralleinauftrag.

Makleralleinauftrag

Bei einem Makleralleinauftrag binden sich die beiden Parteien – Auftraggeber und Makler – für einen bestimmten Zeitraum fest aneinander. Die Bindungsdauer liegt in der Regel zwischen 6 bis 18 Monaten. Sollte ihr Objekt in diesem Zeitraum nicht vermittelt werden, sind Sie wieder völlig ungebunden.

Mit dem Makleralleinauftrag verpflichtet sich der Makler, sich für den vereinbarten Zeitraum intensiv um die Objektvermittlung zu bemühen. Er wird Werbemaßnahmen, auf eigene Kosten, durchführen und sein gesamtes Können und Wissen in die Vermittlung Ihres Objektes legen, damit Ihr Vermittlungserfolg sichergestellt wird.

Im Gegenzug sichern Sie dem Makler zu, dass kein Dritter an der Objektvermittlung beteiligt wird.

Das heißt nicht, dass Sie Ihr Objekt nicht Freunden oder Nachbarn anbieten dürfen. Lediglich die Verkaufsverhandlungen übernimmt der Makler für Sie, da seine Courtage im Falle eines Kaufs oder Verkaufs immer fällig wird. Außerdem gehören Preisverhandlungen zum täglichen Handwerk des Immobilienmaklers und solche Verhandlungen sind besonders mit Freunden oder Nachbarn nicht einfach. Da macht es Sinn, diese durch den Makler führen zulassen, denn bei Geld hört die Freundschaft ja bekanntlich auf.

Gerne berücksichtigen wir, bei der Gestaltung Ihres Makleralleinauftrages, Ihre individuellen Umstände, wie bereits vorhandene Interessenten oder bereits geführte Gespräche.

allgemeiner Maklerauftrag

Beim allgemeinen Maklerauftrag muss der Makler keine besonderen Aktivitäten unternehmen und könnte sich bei der Vermittlung eines Objekts sogar auf den Zufall verlassen. Für gewöhnlich geht ein Immobilienmakler mit einem allgemeinem Maklerauftrag eher verhalten an die Objektvermittlung heran, da die Gefahr auf den eigenen Kosten sitzen zu bleiben sehr groß ist.

Oft passiert es auch, dass bei einem allgemeinen Maklerauftrag mehrere Makler mit der Vermittlung einer Immobilie beauftragt werden und das Objekt „zu Tode“ angeboten wird. Da taucht dann das gleiche Objekt mehrmals in den Inseraten auf, häufig auch noch zu verschiedenen Preisen und das gesamte Objektmarketing ist nicht aufeinander abgestimmt. Dies ist allerdings kontraproduktiv, weil es meistens dazu führt, dass der Verkaufspreis gedrückt wird, da der Eindruck eines Notverkaufs entsteht.

Deshalb sollten Sie nach Möglichkeit immer den Makleralleinauftrag wählen, denn nur so haben Sie die Garantie, dass alles Mögliche für Ihren Vermittlungserfolg getan wird.